Rücksendungen und Reklamationen

Rücksendungen und Reklamationen

Reklamationsordnung für den Verkauf von Waren im E-Shop www.glamourica-dolls.eu

Betreiber: RUR Visions s.r.o.; ID 23135484, Sitz Bezručova 1601/84, Říčany,251 01, E-Mail info@glamourica.com (im Folgenden auch „Verkäufer“ genannt)

1. einleitende Bestimmungen
Die Rechte des Käufers, die sich aus der mangelhaften Leistung ergeben (nachstehend „Reklamationen“ genannt), müssen immer in Übereinstimmung mit diesem Reklamationsverfahren geltend gemacht werden. Auf Angelegenheiten, die in diesem Reklamationsverfahren nicht geregelt sind, ist das Recht der Tschechischen Republik anwendbar. Dieses Reklamationsverfahren steht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz in der Fassung vom 1. Januar 2025.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in den folgenden Fällen:
a) wenn die Sache zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft ist und für diesen Mangel ein Nachlass auf den Kaufpreis vereinbart wurde,
b) wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte,
c) der Mangel durch eine Abnutzung entstanden ist, die durch den normalen Gebrauch oder durch die Beschaffenheit der Ware (z.B. Ablauf der Nutzungsdauer) verursacht wurde,
d) durch den Käufer verursacht wurde und auf unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung zurückzuführen ist,
e) der Mangel durch ein äußeres Ereignis verursacht wurde, auf das der Verkäufer keinen Einfluss hat.

2. Geltendmachung des Anspruchs
Der Käufer kann eine Reklamation der Waren schriftlich an die oben genannte Adresse oder per E-Mail einreichen.
Der Käufer ist verpflichtet, seine Reklamationsberechtigung nachzuweisen, insbesondere das Kaufdatum durch Vorlage einer Kopie des Kaufbelegs (Rechnung) zu belegen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen in der Vergangenheit gerügten Mangel zu reklamieren, sofern ein angemessener Preisnachlass auf den Kaufpreis gewährt wurde.
Der Käufer hat dem Verkäufer eine Beschreibung des Mangels und eine entsprechende Foto-/Videodokumentation des Mangels zuzusenden. Der Verkäufer entscheidet über das weitere Vorgehen:
(a) akzeptiert er den Mangel, der die weitere Nutzung der Ware mit Einschränkungen erlaubt, gewährt er einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis
b) wenn er einen Mangel anerkennt, der eine weitere Nutzung der Ware ausschließt, gewährt er dem Käufer einen Nachlass auf den Kaufpreis bis zur Höhe des Kaufpreises oder liefert neue Ware gleicher oder ähnlicher Art und Beschaffenheit. Die Lieferung neuer Waren kann je nach Art und Konfiguration der Waren 12-15 Wochen dauern.
c) Wenn der Verkäufer den Mangel anhand der Fotodokumentation nicht beurteilen kann, wird er den Käufer auffordern, die Waren an die vom Verkäufer angegebene Adresse zu liefern, um sie dort zu prüfen und den behaupteten Mangel zu beurteilen. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Käufers. Der Verkäufer wird dem Käufer einen Bericht über die Durchführung und das Ergebnis der Inspektion mit einem Vorschlag zur Lösung oder Ablehnung der Reklamation zukommen lassen.
d) Lehnt der Verkäufer den geltend gemachten Mangel wegen offensichtlichen Missbrauchs der Ware oder ihrer mechanischen oder chemischen Beschädigung ab, so kann der Käufer seinen Anspruch erneut geltend machen, wenn er ein Sachverständigengutachten eines dazu befähigten Dritten vorlegt, aus dem die Berechtigung des Mangels hervorgeht. Die Kosten des Käufers für die Begutachtung durch einen Dritten können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.

3. Frist für die Ausübung der Rechte
Der Käufer kann seine Rechte aus einer mangelhaften Leistung innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können die Rechte wegen Mängeln gegenüber dem Verkäufer nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder der Hersteller leistet eine besondere, über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Gewähr für die Beschaffenheit.
Der Käufer hat seine Rechte aus der mangelhaften Leistung unverzüglich nach Feststellung der Mangelhaftigkeit der Ware auszuüben. Der Verkäufer haftet nicht für eine Erhöhung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware trotz Kenntnis des Mangels nutzt. Macht der Käufer den Mangel gegenüber dem Verkäufer zu Recht geltend, so läuft die Frist zur Geltendmachung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für den Zeitraum, in dem die Ware in Reparatur ist und der Käufer sie nicht nutzen kann.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Frist für die Geltendmachung von Rechten aus der mangelhaften Leistung nicht erneut beginnt, wenn die Ware im Rahmen der Reklamationserledigung ersetzt wird. Die Frist endet 24 Monate nach dem Erhalt der reklamierten Ware nach dem Kauf.
Die Frist für die Geltendmachung der Mängelrechte kann nicht als Bestimmung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, die je nach den Eigenschaften des Produkts, seiner Wartung, der Korrektheit und Intensität der Nutzung oder der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer variiert.

4. Behandlung von Reklamationen
Der Käufer muss die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation erledigen lassen, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Die Frist für die Erledigung der Reklamation beginnt mit dem Tag, der auf das Datum der Reklamation folgt. Die Zeit, die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, wird nicht in diese Frist eingerechnet. Bei der Reklamation erhält der Käufer ein Reklamationsprotokoll, das als Dokument für die Abwicklung der Reklamation dient. Bei der Erstellung des Reklamationsberichts ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu machen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch seine Unterschrift auf dem Reklamationsbericht bestätigt. Der Reklamationsbericht enthält Informationen darüber, wann die Reklamation eingereicht wurde, welchen Inhalt sie hat und welche Art der Erledigung der Reklamation der Käufer verlangt. Wenn der Käufer die Ware mit einem Transportdienst zum Reklamationsverfahren geschickt hat, erhält der Käufer das Reklamationsprotokoll per E-Mail. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art und Weise der Reklamationserledigung und die Dauer der Reklamation schriftlich zu bestätigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die einmal gewählte Art der Reklamationserledigung ohne Zustimmung des Verkäufers zu ändern, es sei denn, die gewählte Art der Reklamationserledigung kann überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem die Reklamation hätte erledigt werden müssen, in Besitz zu nehmen; nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Ware auf eigene Rechnung an den Käufer zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer vorab von diesem Verfahren in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene zusätzliche Frist für die Abnahme der Ware einräumen.

5. Qualität bei der Abnahme
Der Verkäufer erklärt, dass er dem Käufer die Ware in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches liefert, d.h.:
die Ware die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Eigenschaften aufweist. Unter der Vereinbarung ist der Inhalt der vom Verkäufer bestätigten Bestellung zu verstehen, einschließlich schriftlicher Änderungen und Ergänzungen, aus denen die Eigenschaften hervorgehen, die die Ware besitzen soll. Der Verkäufer oder der Hersteller haften nicht für fehlende Eigenschaften, die der Käufer angesichts der allgemeinen Aufmachung der Waren oder aufgrund der von ihnen durchgeführten allgemeinen Werbung für die Waren oder ähnliche Waren erwartet hat, die aber nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
die Waren für den Zweck geeignet sind, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den eine Sache dieser Art gewöhnlich verwendet wird,
die Waren in der richtigen Menge, dem richtigen Maß oder Gewicht geliefert werden und die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Entspricht die Ware bei Eingang beim Käufer nicht den vorgenannten Anforderungen, so hat der Käufer das Recht, sich eine neue mangelfreie Ware liefern zu lassen, es sei denn, dass dies aufgrund der Beschaffenheit der Sache unzumutbar ist, oder einen Preisnachlass auf den Kaufpreis zu verlangen. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Sache, so kann der Käufer nur Ersatz oder Nachbesserung des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, so kann er vom Vertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Mangel die Nutzung der Sache unmöglich macht. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig oder hindert der Mangel die Nutzung der Sache zu ihrem gewöhnlichen Zweck nicht, insbesondere wenn der Mangel ohne unangemessene Verzögerung behoben werden kann, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung des Mangels oder auf einen Preisnachlass.
Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung neuer, mangelfreier Ware, Austausch oder Nachbesserung keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine neue mangelfreie Ware zu liefern, einen Teil der Ware zu ersetzen oder die Ware zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels für den Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.

6. Haftung des Verkäufers für Mängel, die wesentliche und unwesentliche Vertragsverletzungen darstellen
Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel an der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach der Abnahme auftreten, für Mängel, für die die Sachmängelhaftung bei der Abnahme gemäß Artikel 5 nicht gilt.
Handelt es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragsverletzung, so hat der Käufer nach seiner Wahl Anspruch auf Neulieferung, Nachbesserung, einen angemessenen Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag. Handelt es sich bei dem Mangel um eine unerhebliche Vertragsverletzung, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder einen angemessenen Preisnachlass.
Der Käufer hat unabhängig von der Art des Mangels das Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache, Austausch eines Teils, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die Sache wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer Vielzahl von Fabrikationsfehlern nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann.
Kein Hersteller und somit auch kein Verkäufer kann für das Versagen von optionalen Roboterfunktionen wie Heizung, Geräusche oder automatische Bewegungen verantwortlich gemacht werden. Tritt ein solches Versagen ohne offensichtliche äußere Einwirkung oder unsachgemäßen Gebrauch innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Ware auf, erstattet der Verkäufer dem Käufer den Preis für die nicht funktionierende optionale Ausstattung (Funktion), nicht aber für die Sexpuppe selbst. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, vor der Bestellung die Bedingungen für die Nutzung der Puppe und ihrer Roboterfunktionen für das jeweilige Modell und die jeweilige Marke zu lesen.
Der Käufer erkennt an, dass die in den Körper oder den Kopf eingebauten Roboter- und Bewegungskomponenten der Sexpuppe nicht repariert werden können.

7. Was ist kein Mangel des Produkts?
(a) Es ist kein Mangel der Ware, wenn sich die Farbe der Ware ändert oder die Farbe oder das Make-up der Ware als Ganzes oder von Teilen davon verblasst. Der Käufer erkennt an, dass sich einige Eigenschaften der Waren oder von Teilen davon im Laufe der Zeit, durch den Gebrauch oder durch äußere Faktoren (z. B. Sonnenlicht, Kontakt mit Flüssigkeiten, Reinigung und Lagerung usw.) verändern können. Ebenso stellt es keinen Mangel der Waren dar, wenn die Farbe der Waren von der Farbe professionell aufgenommener Präsentationsfotos der Waren unter künstlich angepassten Lichtverhältnissen, die im E-Shop verwendet werden, abweicht. Der Käufer erkennt an, dass alle Fotos und Abbildungen der Waren, die im E-Shop präsentiert werden, nur zu Illustrationszwecken dienen.
b) Zu den Mängeln der Ware gehören nicht die unterschiedliche und wechselnde Beweglichkeit der Gelenke des Skeletts im Laufe der Zeit, die Beschädigung der elektrischen und elektronischen Komponenten der Ware während des Gebrauchs, das Reißen der Körpermasse aufgrund der Einstellung des Skeletts in einer Position, die nicht der Elastizität des Materials (Silikon oder TPE) entspricht oder das Eindringen von Gegenständen mit übermäßigem Umfang und/oder Länge in die Öffnungen der Sexpuppe. Es ist wichtig, die Gebrauchsanweisungen und -bedingungen der einzelnen Hersteller der Waren zu beachten.

Dieses Reklamationsverfahren ist ab dem 1.4.2025